Hausverwalter

Definition: Hausverwalter

Ein Hausverwalter ist eine Person oder Firma, die im Auftrag von Eigentümergemeinschaften oder Vermietern die Verwaltung von Immobilien übernimmt.

Die Hauptaufgaben sind die Bewirtschaftung und Abrechnung der Immobilien, die Kommunikation mit Mietern und Eigentümern sowie die Umsetzung der Beschlüsse aus Eigentümergemeinschaften.

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Was ist der Hausverwalter

Willkommen im Dschungel der Immobilienbegriffe! Heute klären wir: Was ist der Hausverwalter?
In kurzen Worten: Der Hausverwalter ist der Dirigent im Orchester der Immobilienverwaltung. Er kümmert sich um Mieten, Reparaturen und alles, was sonst noch anfällt, damit Mieter und Eigentümer glücklich sind. Bleib dran, um zu erfahren, wie ein Hausverwalter deinen Alltag erleichtern kann!

Mehr Details im Video 🙂

FAQ

Hausverwalter

Was kostet die Hausverwaltung pro Monat?

Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) liegen die Kosten zwischen 20,- EUR und 30 EUR/Monat und Einheit. Garagen und Stellplätze werden in der Regel zwischen 3,- EUR und 6,- EUR/Monat pro Stück abgerechnet, sofern diese eine Jahresabrechnung erhalten.

Bei Miet- und Gewerbeobjekten wird entweder nach Einheiten oder prozentual nach Ist-Netto-Kaltmiete abgerechnet. Der Prozentsatz wird individuell verhandelt. Der Durchschnitt liegt zwischen 5 und 8 % und hängt von der Größe des Objektes und dem Volumen der Mieteinnahmen ab.

Wer überwacht oder kontrolliert die Hausverwaltung?

Bei Mietobjekten oder Gewerbeobjekte der Eigentümer selbst oder dessen Beauftragter. In Eigentümergemeinschaften übernimmt, die Prüfung der Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne etc. der Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft.

Wie wird man Hausverwalter?

Die traditionelle Ausbildung des Hausverwalters verläuft oft über den Beruf des Immobilienkaufmanns oder Studium zum Immobilienfachwirt/in.
Mit genügend Berufserfahrung als Quereinsteiger, kann man über einen Sachkundenachweis, die “Zertifizierung” zum Hausverwalter erhalten.

Was ist, wenn die WEG keinen Verwalter hat?

Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) keinen externen Hausverwalter hat, besteht die Möglichkeit, dass die Einberufung der Eigentümerversammlung auch vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder seinem Stellvertreter erfolgen kann (gemäß § 24 Abs. 3 WEG). Es ist ebenfalls möglich, dass die WEG einen Wohnungseigentümer ermächtigt, die Eigentümerversammlung durch einen Beschluss einzuberufen.
Bei “zerstrittenen” WEG`s oder Eigentümergemeinschaften, bestellt das WEG Gericht einen sogenannten “Notverwalter” (Übergangsverwalter).

Bewirtschaftung

Hausverwalter


Die Hausverwaltung ist eine Person oder Unternehmen, die ihre eigenen oder fremden Häuser und Wohnungen verwaltet.

Die Aufgaben eines Hausverwalters sind vielfältig und umfassen Bereiche wie die Einziehung von Mieten und Nebenkosten, die Abwicklung von Zahlungen an Dienstleister und Versorger, die Organisation von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die Kommunikation mit Mietern oder Eigentümern, die Buchführung, die Erstellung von Jahresabrechnungen.

Dies betrifft sowohl Mietwohnungen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Gewerbeimmobilien.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird der Hausverwalter per Mehrheitsbeschluss gewählt und bestellt.

Die Hausverwaltung übernimmt dann die komplette Bewirtschaftung der Wohnungseigentümergemeinschaft und rechnet diese einmal im Jahr ab.

Ferner organisiert die Hausverwaltung, die Eigentümerversammlungen und führt auch die Beschlusssammlung und archiviert die Protokolle zu Eigentümerversammlungen.

Ein guter Hausverwalter trägt dazu bei, potenzielle Konflikte zu verhindern, den Immobilienwert zu steigern und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.

Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und Verwaltervertrag geregelt.

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