Teilungserklärung

Definition: Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der das Eigentum an einem Grundstück in einzelne Wohn- oder Gewerbeeinheiten aufteilt.

Sie bildet die Grundlage für die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch.

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Was ist eine Teilungserklärung?

In diesem Video geht’s um die Teilungserklärung. Du lernst, wie sie die rechtliche Aufteilung von Gebäuden und die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche klar definiert. Sie ist ein Schlüsseldokument für das Zusammenleben und wird beim Grundbuchamt eingereicht.

FAQ

Teilungserklärung

Wofür ist die Teilungserklärung notwendig?

Die Teilungserklärung legt die Miteigentumsanteile und das Sondereigentum an bestimmten Wohnungen oder Räumen fest. Außerdem bestimmt sie, wie die gemeinschaftlichen Teile des Grundstücks und Gebäudes, wie Garten oder Treppenhaus, genutzt werden dürfen. Ferner wird in der Teilungserklärung unter anderem geregelt, wie die Kosten der Bewirtschaftung per Abrechnungsschlüssel zu verteilen sind.

Kann die Teilungserklärung geändert werden?

Ja, Änderungen an der Teilungserklärung sind möglich. Je nach Änderungswünschen ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich und die Nachträge müssen notariell beurkundet werden.

Wer erstellt die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung wird von einem Notar beurkundet. Voraussetzung für die Beurkundung sind Aufteilungspläne. Vor der Einreichung beim Grundbuchamt ist es zwingend notwendig, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, da ansonsten die Grundbuchblätter der einzelnen Wohnungen nicht angelegt werden können.

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Teilungserklärung


Die Teilungserklärung regelt nicht nur die rechtliche Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohn- oder Gewerbeeinheiten, sondern legt auch fest, wie die gemeinschaftlichen Teile des Grundstücks und des Gebäudes genutzt werden dürfen. Dies kann Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser, Flure, Dächer, Garagen oder auch Gartenflächen umfassen.
Durch die klare Definition dieser Bereiche schafft die Teilungserklärung eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer. Sie dient als Richtlinie für das Zusammenleben und die gemeinsame Nutzung der Anlage und trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
In Verbindung mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und den dazugehörigen Aufteilungsplänen wird die Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht und dient als Basis für die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch. Der Notar sorgt für die rechtliche Korrektheit des Dokuments und stellt sicher, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. So wird die Teilungserklärung zu einem unverzichtbaren Instrument, das die Eigentumsverhältnisse klar regelt und den reibungslosen Ablauf in einer Eigentümergemeinschaft gewährleistet.

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