Teilungserklärung
Die Teilungserklärung regelt nicht nur die rechtliche Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohn- oder Gewerbeeinheiten, sondern legt auch fest, wie die gemeinschaftlichen Teile des Grundstücks und des Gebäudes genutzt werden dürfen. Dies kann Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser, Flure, Dächer, Garagen oder auch Gartenflächen umfassen.
Durch die klare Definition dieser Bereiche schafft die Teilungserklärung eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer. Sie dient als Richtlinie für das Zusammenleben und die gemeinsame Nutzung der Anlage und trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
In Verbindung mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und den dazugehörigen Aufteilungsplänen wird die Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht und dient als Basis für die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch. Der Notar sorgt für die rechtliche Korrektheit des Dokuments und stellt sicher, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. So wird die Teilungserklärung zu einem unverzichtbaren Instrument, das die Eigentumsverhältnisse klar regelt und den reibungslosen Ablauf in einer Eigentümergemeinschaft gewährleistet.