Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist vor allem im Rahmen von Wohnungseigentum von Bedeutung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass das Eigentum an einzelnen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes rechtlich getrennt werden kann.
Die Bescheinigung wird in der Regel von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und muss bestimmten baulichen Anforderungen entsprechen, die im jeweiligen Bundesland gelten.
Sie ist die Basis und wichtiger Bestandteil der Teilungserklärung, die beim Grundbuchamt eingereicht und eingetragen wird, um die einzelnen Grundbuchblätter zu bilden.