Eigentümergemeinschaft

Definition: Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft bezeichnet eine Gruppe von Personen, die jeweils Anteile an einem gemeinsamen Grundstück oder Gebäude besitzen. Typischerweise sind sie Miteigentümer einer Wohnanlage und halten jeweils Sondereigentum an einzelnen Wohnungen.

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Definition: Eigentümergemeinschaft

„Willkommen zu ‚Was ist eine Eigentümergemeinschaft – einfach erklärt‚. Wenn Du eine Eigentumswohnung kaufst, bist Du Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG), aber was bedeutet das eigentlich?

In diesem Video erklären wir Dir, wie diese Gemeinschaft funktioniert, welche Rechte und Pflichten Du hast und wie Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

FAQ

Eigentümergemeinschaft

Wie werden Entscheidungen in der Eigentümergemeinschaft getroffen?

Entscheidungen werden meist durch Mehrheitsbeschlüsse in der Eigentümerversammlung getroffen. Es gibt jedoch auch Beschlüsse, die einheitlich beschlossen werden müssen. Nach der Beschlussfassung hat der Verwalter die Aufgabe, die Beschlüsse der Gemeinschaft umzusetzen.

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Ein Wirtschaftsplan legt die finanziellen Planungen der Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr fest. Es gibt ein Gesamtwirtschaftsplan und daraus entstehen, die Einzelwirtschaftspläne für die einzelnen Einheiten im Objekt.

Wie kommt man aus einer Eigentümergemeinschaft heraus?

Mit dem Kauf und Eintrag im Grundbuch, tritt der neue Eigentümer per Gesetz, automatisch der Eigentümergemeinschaft bei. Erst bei Verkauf, Schenkung an eine andere Person oder Institution oder durch Aufgabe der Immobilie, verlässt man, mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, die Eigentümergemeinschaft.

Eigennutz

Eigentümergemeinschaft


Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein Zusammenschluss von Eigentümern in einem Mehrfamilienhaus oder Mehrparteienhaus und die Immobilie ist in einzelne Einheiten aufgeteilt. Alle Eigentümer teilen sich dabei das Eigentum an den gemeinsamen Bereichen des Gebäudes oder des Grundstücks, wie zum Beispiel Treppenhäuser, Aufzüge, Gärten oder Tiefgaragen. Diese werden als Gemeinschaftseigentum bezeichnet.

Die Eigentümergemeinschaft trifft sich einmal jährlich zur Eigentümerversammlung, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Dieses geht inzwischen auch Online, zum Beispiel per Zoom, sofern es vorher beschlossen wurde. Ferner werden in solchen Versammlungen die Jahresabrechnungen und zukünftige Wirtschaftspläne beschlossen.

Damit die Immobilie der Eigentümergemeinschaft bewirtschaftet und abgerechnet werden kann, wird ein Hausverwalter benötigt. Die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften sind per Gemeinschaftsordnung und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

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