Eigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein Zusammenschluss von Eigentümern in einem Mehrfamilienhaus oder Mehrparteienhaus und die Immobilie ist in einzelne Einheiten aufgeteilt. Alle Eigentümer teilen sich dabei das Eigentum an den gemeinsamen Bereichen des Gebäudes oder des Grundstücks, wie zum Beispiel Treppenhäuser, Aufzüge, Gärten oder Tiefgaragen. Diese werden als Gemeinschaftseigentum bezeichnet.
Die Eigentümergemeinschaft trifft sich einmal jährlich zur Eigentümerversammlung, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Dieses geht inzwischen auch Online, zum Beispiel per Zoom, sofern es vorher beschlossen wurde. Ferner werden in solchen Versammlungen die Jahresabrechnungen und zukünftige Wirtschaftspläne beschlossen.
Damit die Immobilie der Eigentümergemeinschaft bewirtschaftet und abgerechnet werden kann, wird ein Hausverwalter benötigt. Die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften sind per Gemeinschaftsordnung und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.