Gemeinschaftseigentum

Definition Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum bezeichnet die Teile einer Immobilie, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, wie Flure, Treppenhäuser und Garten.

Jeder Eigentümer hat Rechte und Pflichten, die in der Teilungserklärung geregelt sind.

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„In unserem Video ‚Was ist Gemeinschaftseigentum – einfach erklärt‘ klären wir auf, was hinter dem Begriff steckt. Tauche in die Welt der Wohnungseigentümergemeinschaften ein und wir zeigen Dir, welche Bereiche Du mit Deinen Nachbarn teilst und wie diese verwaltet werden.

FAQ

Gemeinschaftseigentum

Welche Teile gehören zum Gemeinschaftseigentum in einer WEG?

Gemeinschaftseigentum umfasst sämtliche tragende und notwendige Gebäudeteile, wie Fundament, Grundstück, Treppenhäuser, Dächer, Heizungsanlagen, Aufzüge und andere Bereiche, die allen Eigentümern dienen.

Wer ist für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich?

Die Eigentümergemeinschaft ist gemeinsam für die Instandhaltung, Pflege und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. In der Praxis kümmert sich der Hausverwalter, als ausführendes Organ der Eigentümer, um diesen Bereich.

Wie werden Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum getroffen?

Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum werden in der Eigentümerversammlung besprochen und durch Mehrheitsbeschlüsse gefällt. Der Hausverwalter setzt dann die getroffenen Entscheidungen um.

Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum obliegt der individuellen Verantwortung jedes Eigentümers, einschließlich Instandhaltung und Reparaturen. Hingegen umfasst Gemeinschaftseigentum sämtliche Bereiche und Gebäudeteile innerhalb einer WEG, die gemeinschaftlich genutzt und verwaltet werden müssen.

Lexikon/Wiki

Gemeinschaftseigentum


Gemeinschaftseigentum ist ein Konzept im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Mehrfamilienhäusern.

Dabei handelt es sich oft um Räume und Flächen, die von allen genutzt werden können. Typische Beispiele sind Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Dach, Keller, Hausanschlüsse, Grünflächen und Spielplätze.

Die Eigentümergemeinschaft trägt die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Dies umfasst sowohl die Nutzung als auch die Instandhaltung dieser Bereiche.

Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, werden in der jährlichen Eigentümerversammlung getroffen. Hierbei können Themen wie Reparaturen, Renovierungen, Pflege und Nutzung geregelt werden.


Die Kosten für die Instandhaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums werden auf die einzelnen Eigentümer umgelegt, oft auf Basis ihrer Miteigentumsanteile. Dies soll sicherstellen, dass die finanzielle Last gerecht auf alle verteilt wird.


Die klare Abgrenzung zwischen Sondereigentum (Eigentum an einzelnen Einheiten wie Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum ist wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden und das harmonische Miteinander innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten.

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