Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist ein Konzept im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Mehrfamilienhäusern.
Dabei handelt es sich oft um Räume und Flächen, die von allen genutzt werden können. Typische Beispiele sind Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Dach, Keller, Hausanschlüsse, Grünflächen und Spielplätze.
Die Eigentümergemeinschaft trägt die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Dies umfasst sowohl die Nutzung als auch die Instandhaltung dieser Bereiche.
Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, werden in der jährlichen Eigentümerversammlung getroffen. Hierbei können Themen wie Reparaturen, Renovierungen, Pflege und Nutzung geregelt werden.
Die Kosten für die Instandhaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums werden auf die einzelnen Eigentümer umgelegt, oft auf Basis ihrer Miteigentumsanteile. Dies soll sicherstellen, dass die finanzielle Last gerecht auf alle verteilt wird.
Die klare Abgrenzung zwischen Sondereigentum (Eigentum an einzelnen Einheiten wie Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum ist wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden und das harmonische Miteinander innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten.