Lageplan

Definition: Lageplan

Ein Lageplan ist eine grafische Darstellung eines Grundstücks oder einer Immobilie, die deren Position und Umgebung zeigt.

Er enthält Informationen über Gebäude, Grenzen, Zufahrten und gegebenenfalls auch Vegetation. Lagepläne werden in Bauprojekten, Vermessungen und Genehmigungsverfahren verwendet, um die räumliche Anordnung zu veranschaulichen.

Ein Lageplan ist zwingend Bestandteil eines Bauantrages.

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Was ist ein Lageplan?

Bist Du auf dem Weg, Bauherr zu werden und stolperst über den Begriff ‚Lageplan‘?

Keine Sorge! In unserem Video erklären wir Dir einfach und verständlich, was ein Lageplan ist und warum er für Deinen Bauantrag unverzichtbar ist.

Lerne, wie Dir ein Lageplan hilft, Dein Projekt in die Realität umzusetzen.

FAQ

Lageplan

Ist ein amtlicher Lageplan das gleiche wie eine Flurkarte?

Nein, ein amtlicher Lageplan ist nicht dasselbe wie eine Flurkarte, obwohl beide Dokumente Informationen über Grundstücke und deren Lage bieten. Hier sind die Unterschiede:

  1. Amtlicher Lageplan:
  • Ein amtlicher Lageplan ist ein spezifisches Dokument, das im Rahmen eines Bauantrags erstellt wird.
  • Er enthält sowohl schriftliche als auch zeichnerische Informationen über ein bestimmtes Grundstück, auf dem ein Bauprojekt geplant ist.
  • Die zeichnerische Darstellung zeigt den Umriss des geplanten Gebäudes und dessen Position auf dem Grundstück sowie wichtige Merkmale wie Abstandsflächen und Bebauung in der Umgebung.
  • Ein amtlicher Lageplan wird von einem Vermesser oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und muss den örtlichen Bauvorschriften entsprechen.
  1. Flurkarte:
  • Eine Flurkarte ist eine allgemeine Karte, die ein größeres Gebiet abdeckt, normalerweise eine Katasterkarte genannt.
  • Sie zeigt die Aufteilung eines Landes in Flurstücke und enthält Informationen über Grundstücksgrenzen.
  • Eine Flurkarte ist keine detaillierte Darstellung einzelner Gebäude oder Bauprojekte.
  • Sie wird von der Katasterbehörde erstellt und dient in erster Linie zur Verwaltung von Grundstücken und zur Bestimmung von Eigentumsrechten.
  • Die Flurkarte wird für die Finanzierung benötigt.

Ist ein Lageplan ein Grundriss?

Nein, ein Lageplan ist nicht dasselbe wie ein Grundriss. Die beiden Begriffe beziehen sich auf unterschiedliche Darstellungen von Gebäuden und Grundstücken:

Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung, die die Position eines Gebäudes oder Grundstücks in Bezug auf seine Umgebung zeigt.

Er enthält Informationen über die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, die Abstände zu den Grundstücksgrenzen, die Einfahrt, eventuelle Nebengebäude und andere räumliche Beziehungen.

Ein Lageplan ist wichtig, um die Position eines Gebäudes in der realen Umgebung zu veranschaulichen und wird für Genehmigungsverfahren und städtebauliche Planungen verwendet.

Ein Grundriss, auch als Grundrissplan bezeichnet, ist eine Darstellung der horizontalen Schnittebene eines Gebäudes.

Er zeigt die Anordnung der Räume und Strukturen innerhalb des Gebäudes, einschließlich der Position von Wänden, Türen, Fenstern, Treppen und anderen Elementen. Ein Grundriss dient dazu, die Raumaufteilung und Funktionalität eines Gebäudes darzustellen.

Woher bekomme ich einen Lageplan für mein Grundstück?

Einen amtlichen Lageplan erhält man beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt sowie einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI), der dann das geplante Bauvorhaben in einem neuen Lageplan für den Bauantrag erstellt.

Eigennutz

Lageplan


Ein Lageplan, oft auch als amtlicher Lageplan bezeichnet, ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines Bauantrages, wie es in der Bauordnung vorgeschrieben ist. Er setzt sich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil zusammen.


Der schriftliche Teil bietet eine detaillierte Beschreibung des Baugrundstücks. Er enthält Informationen über den Bauherrn, benachbarte Grundstücke und Baulasten. Zusätzlich werden Kennzahlen wie Grundflächen, Geschossflächen etc. aufgeführt.


Der zeichnerische Teil des Lageplans präsentiert den Umriss des geplanten Gebäudes im Maßstab, in der Regel 1:250, in einer Draufsicht auf dem Grundstück.

Dabei wird das Gebäude in seine räumliche Umgebung eingefügt. Dieser Teil enthält auch Details zur Dachform, Dachneigung und den erforderlichen Abstandsflächen.

Um die Auswirkungen des Bauvorhabens zu beurteilen, werden auch die benachbarten Grundstücke und deren Bebauung auf diesem Plan dargestellt.

Die Erstellung des amtlichen Lageplans obliegt üblicherweise einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer gleichwertigen Behörde. Dabei wird die Grundlage der amtlichen Katasterkarte (Flurkarte) verwendet.

Bauherren und Architekten verwenden Lagepläne, um den Standort neuer Gebäude oder Strukturen zu planen und um sicherzustellen, dass die Bauprojekte den örtlichen Vorschriften entsprechen.

Daher ist auch Lageplan zwingend Bestandteil eines Bauantrages, damit die Behörde überprüfen kann, dass sich an die geltende Bauordnung gehalten wird.

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