Lageplan
Ein Lageplan, oft auch als amtlicher Lageplan bezeichnet, ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines Bauantrages, wie es in der Bauordnung vorgeschrieben ist. Er setzt sich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil zusammen.
Der schriftliche Teil bietet eine detaillierte Beschreibung des Baugrundstücks. Er enthält Informationen über den Bauherrn, benachbarte Grundstücke und Baulasten. Zusätzlich werden Kennzahlen wie Grundflächen, Geschossflächen etc. aufgeführt.
Der zeichnerische Teil des Lageplans präsentiert den Umriss des geplanten Gebäudes im Maßstab, in der Regel 1:250, in einer Draufsicht auf dem Grundstück.
Dabei wird das Gebäude in seine räumliche Umgebung eingefügt. Dieser Teil enthält auch Details zur Dachform, Dachneigung und den erforderlichen Abstandsflächen.
Um die Auswirkungen des Bauvorhabens zu beurteilen, werden auch die benachbarten Grundstücke und deren Bebauung auf diesem Plan dargestellt.
Die Erstellung des amtlichen Lageplans obliegt üblicherweise einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer gleichwertigen Behörde. Dabei wird die Grundlage der amtlichen Katasterkarte (Flurkarte) verwendet.
Bauherren und Architekten verwenden Lagepläne, um den Standort neuer Gebäude oder Strukturen zu planen und um sicherzustellen, dass die Bauprojekte den örtlichen Vorschriften entsprechen.
Daher ist auch Lageplan zwingend Bestandteil eines Bauantrages, damit die Behörde überprüfen kann, dass sich an die geltende Bauordnung gehalten wird.